Mitarbeiter gewinnen und halten!

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Betriebliche Altersvorsorge (bAV) auch für tarifgebundene Unternehmen

Für viele Handwerksbetriebe ist das Thema „bAV“ ein unangenehmes und zeitintensives Thema. Hier können wir Ihnen helfen! Gerade bei kleineren Firmen werden oftmals die Mitarbeiter nicht in geeigneter Weise informiert, bei tarifgebundenen Unternehmen wird die Sache dann umso brisanter, wenn sogar Tarifverträge nicht eingehalten werden. Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Themenfeld mit vielfältigen Einflüssen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument zur Bindung und Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung gem. § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) in Verbindung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wir bieten Ihnen dazu eine Umfangreiche Beratung und Umsetzung an, die alle relevanten nachgenannten Anforderungen erfüllt: • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung gem. § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) in Verbindung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz • Rechtssichere Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung • Erfüllung der Vorschriften des §2 Ziff. 13 NachwG (Nachweisgesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen zuletzt geändert am 20.07.2022) • Erstellung einer arbeitsrechtlich geprüften Versorgungsordnung für alle Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung • Vermeidung von Haftungsansprüchen gegen den Arbeitgeber • Prüfung von möglichen Haftungsrisiken bei der Übernahme von bestehenden Versorgungen. • Attraktive Angebote für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge • Gestaltung und Einführung weiterer Instrumente von „social benefits“ zur Positionierung und Attraktivität am Arbeitsmarkt.

Wir unterstützen Sie aktiv bei

• der Einrichtung der bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Tarifleistungen und Probezeit • Übernahme bereits bestehender Versorgungen • der bAV-Beratung von Mitarbeitern und Geschäftsführern • technischen Änderungen z.B. Beitragsänderung oder Austritt aus dem Unternehmen • der bAV-Datenkommunikation zur Buchhaltung/Steuerberater (Beiträge, Beginn, Berücksichtigung von Probezeiten etc.) • der bAV-Beratung z.B. bei noch nicht volljährigen Azubis (Elternberatung)

Die Attraktivität als Unternehmen steigern und sichtbar werden!

Die Attraktivität als Unternehmen steigern und sichtbar werden!

Aber woran erkennt man ein attraktives Unternehmen? Den ersten Eindruck vermittelt in der Regel eine gepflegte Homepage mit den Angeboten für die Mitarbeiter wie z.B. bAV, bKV, Bikeleasing, Firmenwagen inkl. Privatnutzung, übertarifliche Bezahlung, Urlaubs-, oder Weihnachtsgeld, 4-Tage-Woche u.v.m. Ähnlich wie bei einem Eingangsbereich oder Vorgarten, erhält der Besucher über die firmeneigene Homepage einen ersten emotionalen Eindruck. Hier entscheidet sich in der Regel auch, ob er den Kontakt, oder das Weite sucht.